Gute Nachrichten für Hausbesitzer, die auf Solarenergie setzen (wollen):
Zum 1. Januar 2025 sind wichtige steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen im privaten Bereich in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit auf die bisher teils komplizierte steuerliche Handhabung kleiner Solaranlagen reagiert – und schafft klare, bürgerfreundliche Regeln.
Inhaltsverzeichnis
Das ändert sich konkret:
Einkommensteuerfreiheit
Einnahmen aus privaten PV-Anlagen sind nun steuerfrei, wenn:
- die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bei maximal 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit liegt und
- die Gesamtleistung beim Betreiber 100 kWp nicht überschreitet (gilt auch bei mehreren Anlagen pro Person oder Mitunternehmerschaft).
Zuvor war eine aufwendige objektbezogene Prüfung erforderlich. Diese entfällt jetzt vollständig – die Leistungsgrenze entscheidet, nicht mehr der Standort oder die Art der Immobilie.
Umsatzsteuer: 0 % für private Anlagen
Der Erwerb und die Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sind umsatzsteuerfrei. Das reduziert die Investitionskosten spürbar und vereinfacht die Abwicklung.
Für wen gelten die neuen Regeln?
Die Steuerbefreiung und der 0 %-Umsatzsteuersatz gelten für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2025:
- neu angeschafft,
- in Betrieb genommen oder
- erweitert wurden.
Warum ist das wichtig?
In der Vergangenheit waren Betreiber kleiner Solaranlagen oft mit komplizierten Fragen zur Steuerpflicht, Abschreibung und Umsatzsteueroption konfrontiert. Diese Bürokratie hat viele abgeschreckt – genau das will der Gesetzgeber mit den neuen Regeln verhindern.
Jetzt gilt: Wer eine PV-Anlage im kleinen bis mittleren Leistungsbereich auf dem eigenen Wohnhaus betreibt, muss sich steuerlich deutlich weniger Sorgen machen – und spart im besten Fall auch noch bares Geld.
Unser Tipp:
Gerade weil viele Details vereinfacht wurden, lohnt sich vor größeren Investitionen weiterhin eine individuelle steuerliche Beratung – zum Beispiel, wenn bereits Anlagen bestehen oder mehrere Wohn- und Gewerbeeinheiten betroffen sind.







