Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen abschaffen. Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf der EEG-Novelle 2027 beschlossen, am 24. September 2026 hat der Bundestag ihn in erster Lesung beraten. Für Hausbesitzer im Saarland, die über eine PV-Anlage nachdenken, bekommt damit ein Datum besonderes Gewicht: der 31. Dezember 2026. Wer seine Anlage bis dahin in Betrieb nimmt, erhält nach allen bisherigen Entwürfen die heutige Vergütung noch für volle 20 Jahre. Dieser Ratgeber erklärt, was der Entwurf vorsieht, für wen sich die Eile lohnt – und für wen nicht.
Stand: 28. September 2026. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Einzelheiten können sich im weiteren Verfahren ändern.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Einspeisevergütung – und was ändert sich?
Seit dem Jahr 2000 regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass Betreiber einer PV-Anlage für jede Kilowattstunde, die sie ins öffentliche Netz einspeisen, einen festen Betrag erhalten. Dieser Satz gilt ab der Inbetriebnahme 20 Jahre lang und ändert sich in dieser Zeit nicht. Genau diese Planungssicherheit hat private Solaranlagen für viele Haushalte kalkulierbar gemacht.
Der Kabinettsentwurf sieht vor, dieses Modell für neue kleine Dachanlagen zu beenden. Statt einer festen Vergütung sollen Betreiber ihren überschüssigen Solarstrom künftig zum Marktpreis verkaufen – über einen sogenannten Direktvermarkter, also einen Dienstleister, der den Strom an der Börse handelt. Der Wechsel soll schrittweise über eine Übergangszeit erfolgen.
Die geplanten Neuregelungen im Überblick
Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs gilt für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027:
- Keine feste Vergütung mehr für kleine Dachanlagen: Betroffen sind nach dem Kabinettsentwurf neue Anlagen unter 25 kWp – also nahezu alle PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern.
- Befristete Übergangszahlung: Statt der festen Vergütung erhalten neue Anlagen anfangs 5,2 Cent pro Kilowattstunde, für höchstens 36 Monate. Der Satz sinkt für spätere Inbetriebnahmen halbjährlich. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten schrittweise kleiner: 2027 gilt die Übergangszahlung für Anlagen unter 50 kWp, 2028 unter 25 kWp, danach nur noch für Anlagen unter 7 kWp.
- Direktvermarktung als neuer Standard: Langfristig erhalten Betreiber den Marktwert ihres Stroms. Für Anlagen unter 25 kWp, die direkt vermarkten, ist zusätzlich ein Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 48 Monate vorgesehen.
- Einspeisung auf 50 % begrenzt: Neue Dachanlagen unter 100 kWp sollen dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Strom, den Sie selbst verbrauchen oder in einem Speicher zwischenlagern, zählt dabei nicht.
Zur Einordnung: Wer heute eine Anlage bis 10 kWp mit Eigenverbrauch in Betrieb nimmt, erhält aktuell 7,70 Cent pro Kilowattstunde – fest für 20 Jahre. Dieser Satz gilt für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen. Die jeweils gültigen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Bestandsschutz: Was für bestehende Anlagen gilt
Für alle, die bereits eine PV-Anlage auf dem Dach haben, ändert sich nach dem Entwurf nichts. Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung für die restliche Laufzeit. Dasselbe gilt für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen: Sie fallen noch unter das bisherige Recht und erhalten die feste Vergütung für 20 Jahre.
Wichtig ist dabei der Begriff Inbetriebnahme. Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage fest installiert ist und zum ersten Mal Strom erzeugt. Bestellung oder Angebot reichen nicht. Planung, Materiallieferung und Montage brauchen Zeit – wer den Stichtag erreichen möchte, sollte also nicht bis Dezember warten. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage außerdem im Marktstammdatenregister anmelden, dem amtlichen Verzeichnis der Bundesnetzagentur für alle Stromerzeugungsanlagen.
Was die Änderung in Euro bedeutet: ein Beispiel aus Saarbrücken
Ein Einfamilienhaus in Saarbrücken bekommt eine 10-kWp-Anlage mit Südausrichtung. Im Saarland erzeugt eine solche Anlage rund 9.500 bis 10.000 kWh pro Jahr. Mit einem Batteriespeicher nutzt der Haushalt etwa die Hälfte davon selbst, rund 5.000 kWh fließen ins Netz.
- Inbetriebnahme 2026: 5.000 kWh × 7,70 Cent = rund 385 Euro pro Jahr, fest für 20 Jahre.
- Inbetriebnahme 2027 (nach Entwurf): In den ersten drei Jahren 5.000 kWh × 5,2 Cent = rund 260 Euro pro Jahr. Danach hängt der Erlös vom Marktwert des Solarstroms ab.
In den ersten drei Jahren beträgt der Unterschied also rund 125 Euro pro Jahr. Danach wird die Rechnung unsicherer. Der Marktwert für Solarstrom schwankt stark. Gerade an sonnigen Tagen speisen viele Anlagen gleichzeitig ein – dann liegt er oft deutlich unter der heutigen Vergütung. Über 20 Jahre kann der Unterschied daher spürbar größer ausfallen. Eine genaue Prognose ist heute seriös nicht möglich – entscheidend ist vor allem die Planungssicherheit, die die feste Vergütung bietet.
Warum der Stromspeicher noch wichtiger wird
Die geplante Neuregelung verschiebt den Schwerpunkt deutlich: weg vom Einspeisen, hin zum Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, ersetzt Netzstrom, der je nach Tarif derzeit rund 30 Cent und mehr kostet. Jede Kilowattstunde, die Sie einspeisen, bringt dagegen künftig nur noch wenige Cent.
Ein Batteriespeicher hilft dabei doppelt:
- Er speichert den Solarstrom vom Mittag für den Abend und erhöht so den Eigenverbrauch.
- Er fängt die Erzeugungsspitzen ab, die bei einer 50-%-Begrenzung sonst verloren gingen. Ohne Speicher dürfte eine 10-kWp-Anlage an sonnigen Mittagen nur 5 kW ins Netz abgeben. Was darüber hinausgeht und nicht im Haus verbraucht wird, müsste der Wechselrichter abregeln – dieser Strom ginge ungenutzt verloren.
Bereits seit dem Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 gilt: Neue Anlagen dürfen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen, solange kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerbox eingebaut ist. Zudem gibt es für Zeiten mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung – dafür verlängert sich der Förderzeitraum entsprechend. Die Richtung ist also klar: Speicher und intelligente Steuerung werden zum Standard.
Für wen sich eine Inbetriebnahme 2026 besonders lohnt
Die Frist ist vor allem für Hausbesitzer interessant, die:
- ohnehin eine PV-Anlage planen und die Entscheidung bereits weitgehend getroffen haben,
- tagsüber wenig Strom verbrauchen und deshalb einen großen Teil ihres Solarstroms einspeisen würden,
- ein großes Dach haben und die Fläche voll nutzen möchten,
- Wert auf eine feste, über 20 Jahre planbare Vergütung legen.
Weniger ins Gewicht fällt die Frist, wenn Sie mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto den Großteil Ihres Stroms ohnehin selbst verbrauchen. Dann macht die Einspeisevergütung nur einen kleinen Teil der Wirtschaftlichkeit aus. Unser Rat: Treffen Sie keine übereilte Entscheidung nur wegen des Stichtags. Eine gut geplante Anlage im Frühjahr 2027 ist besser als eine schlecht geplante im Dezember 2026.
Was sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern kann
Der Entwurf ist umstritten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert, ihn grundlegend nachzubessern. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 Änderungen verlangt. Er fordert unter anderem, die 50-%-Begrenzung für Dachanlagen zu streichen und die Übergangszahlung zu verlängern und zu erhöhen.
Gleichzeitig steht die Bundesregierung unter Zeitdruck: Die EU-Genehmigung für zentrale Teile des bisherigen EEG läuft zum Jahresende aus. Ohne diese Zustimmung aus Brüssel darf die Förderung in ihrer jetzigen Form nicht weiterlaufen. Ob das Gesetz in der jetzigen Form zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ist daher offen. Nach allen bisherigen Entwürfen gilt jedoch: Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, bleibt es beim bisherigen Recht.
Ihr Fahrplan bis zum Jahresende
Wenn Sie den Stichtag noch erreichen möchten, hilft dieser Zeitplan:
- Jetzt: Dach und Stromverbrauch prüfen. Einen ersten Eindruck gibt der Solarstromrechner.
- Oktober: Beratung und Angebot einholen, Anlagengröße und Speicher festlegen, Finanzierung klären. Die Anlage beim Netzbetreiber anmelden – er hat für die Prüfung bis zu einen Monat Zeit.
- November: Montage der Anlage.
- Spätestens Dezember: Inbetriebnahme. Danach bleibt ein Monat Zeit für den Eintrag ins Marktstammdatenregister.
Je früher Sie beginnen, desto mehr Spielraum bleibt für Lieferzeiten und Termine – gerade weil zum Jahresende viele Hausbesitzer in Saarbrücken, St. Ingbert, Merzig und im ganzen Saarland dieselbe Idee haben dürften.
EEG 2027 – Pro Energy Solutions berät Sie
Pro Energy Solutions ist Ihr Ansprechpartner für Photovoltaik und Stromspeicher in Saarbrücken, St. Ingbert und dem gesamten Saarland. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob sich eine Inbetriebnahme noch 2026 für Sie rechnet und welche Kombination aus Anlage und Speicher unter den neuen Regeln sinnvoll ist. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.







