Immer mehr Photovoltaik-Großanlangen entstehen weltweit. Insbesondere im Bereich von landwirtschaftlichen Betrieben oder großen Unternehmen werden PV-Großanlagen zur Nutzung der erneuerbaren Solarenergie errichtet. Diese Großanlagen erreichen eine Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren und gelten als sehr langlebig und effizient. Pro Jahr und Hektar können dabei etwa 400.000 bis 500.000 kWh Strom erbracht werden. Demnach spricht man von einer PV-Großanlage, wenn die Nennleistung der Anlage 30 kWp übersteigt. Ab dieser Leistungsgrenze sind besondere Maßnahmen bei der Planung zu berücksichtigen. Die Realisierung einer Solaranlage kann sich, aufgrund besonderer Auflagen, bis zu einem Jahr oder länger hinziehen.
Bei Fehlern in der Planung der Photovoltaik-Großanlagen kann sich die Dauer des Großprojekts stark verlängern und die Rentabilität der Großanlage wird gefährdet. Der Planungs-Verlauf beispielsweise einer Freiflächenanlage, Freilandanlage oder einem Solarpark unterscheidet sich zu der Aufdachanlage auf einem Einfamilienhaus. Im EEG sind die erforderlichen Maßnahmen der Planung festgeschrieben und müssen für Freiflächenanlagen, Freilandanlagen und Solarparks eingehalten und umgesetzt werden. Mittlerweile wird die Nutzung von Freilandanlagen auf sogenannten Konversionsflächen immer häufiger.
Inhaltsverzeichnis
Die Kosten einer Photovoltaik-Großanlage
Je größer eine Photovoltaikanlage, desto geringer die Photovoltaik Kosten. Die Kosten der Solaranlagen (mindestens 40 bis 500 Kilowattpeak) beziffern sich im Durchschnitt auf 1350 Euro pro Kilowattpeak – inklusive der Montageleistung. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
- Kosten des Erwerbs der PV-Freilandanlage
- Montage und Verbauung
- Kosten des laufenden Betriebs
In den letzten 10 Jahren sind bei den Photovoltaik-Großanlagen die Kosten, durch Reduzierung der Materialkosten, um mehr als 70 % gesunken. Bei der Planung der Photovoltaik-Großanlagen sind vor allem die einzelnen Solarmodule der Anlage zu berücksichtigen, da diese den größten Kostenfaktor darstellen. 80 % der Gesamtkosten setzen sich dabei aus den Modulen sowie der Montage der Photovoltaik-Großanlage zusammen. Die restlichen Kosten bestehen aus dem Stromanschluss, Stromzähler und Wechselrichter. Hierbei trägt vor allem der Photovoltaik-Wechselrichter den größten Teil der Kosten. Mit Hilfe unseres Photovoltaik-Rechners können wir genau Ihr gesamtes Einsparpotential feststellen und Sie können die Energie der Sonne optimal nutzen.
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Voraussetzungen und Arten einer Photovoltaik-Großanlage
Auch bei den Photovoltaik-Großanlagen gibt es verschiedene Arten und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Steht eine große Dachfläche bereit, so besteht der Vorteil einer höheren Vergütung aufgrund der Aufdachanlage. In diesem Fall muss, im Gegensatz zu einer Freilandanlage, kein Bebauungsplan erstellt werden und auch keine Baugenehmigung erfolgen. Steht jedoch keine Dachfläche in der gewünschten Größe zur Verfügung, kommt die Möglichkeit der Freiflächenanlage oder der Freilandanlage in Betracht:
- Großanlage auf Konversionsflächen
- Freilandanlage entlang Autobahnen und Schienenwegen
- Anlagen im Gewerbegebiet oder Industriegebiet
Da seit 2010 eine Solaranlage auf Grünflächen nicht mehr errichtet werden darf, muss auf Konversionsflächen oder sonstige Flächen ausgewichen werden.
Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen
Zu den Konversionsflächen zählen bspw. ehemalige oder aktuell nicht genutzten Industrie- oder Gewerbeflächen sowie nicht genutzte Militärflächen, die zur baulichen Wiederverwendung umgewandelt werden sollen. Auch muss der ökologische Wert der Freifläche infolge der ursprünglichen wirtschaftlichen oder militärischen Nutzung schwerwiegend beeinträchtigt worden sein. Ein stark veränderter pH-Wert des Bodens oder eine abgesenkte Bodenfruchtbarkeit, aber auch aus der Vornutzung stammende Abfälle, Schadstoffe oder z. B. Trümmer, sind weitere Merkmale für Konversionsflächen. Des Weiteren kann auch die Standsicherheit des Geländes durch Anhebung des Grundwasserstandes oder ähnliches gefährdet sein. Erst, wenn die gewöhnliche Nutzung der Freifläche nicht mehr möglich ist, darf sie zur Bebauung von Großprojekten verwendet werden.
Freilandanlagen im Gewerbe- oder Industriegebiet
Ein Anspruch auf Vergütung der Sonnenenergie besteht, wenn sich die Freiflächenanlagen auf Flächen befinden, die vor dem 01.01.2010 bereits als Gewerbe-oder Industriegebiet ausgewiesen waren. Die nachträgliche Schaffung von Gewerbeflächen für die Errichtung und Nutzung einer Photovoltaik-Großanlage ist damit ausgeschlossen.
Freilandanlagen entlang der Autobahn und Schienenwegen
Ebenso besteht ein Anspruch auf EEG-Vergütung, wenn die Nutzung von Bioenergie in Form von PV-Großanlagen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 m errichtet werden.
Montage der Großanlagen
Die Montage der Photovoltaikanlagen muss an die jeweilige Situation der Nutzfläche angepasst werden. Bei Freiflächenanlagen werden die Solaranlagen nicht auf einem Gebäude oder einer Fassade errichtet, sondern ebenerdig auf einer Freifläche aufgestellt. Die PV-Montage der Großanlagen erfolgt somit auf einem parallel ausgerichteten Metallrahmen. Dazu werden niedrige Gestelle eingesetzt, sodass sich die Unterkante des Solarmoduls direkt über dem Boden befindet. Um eine Verschattung durch die wandernde Sonne zu vermeiden, wird zwischen den Reihen der Photovoltaik Module ein Absatz von mehreren Metern eingehalten. Umfangreiche Fernsteuerungsmöglichkeiten müssen bestehen, um den Ertrag der Solarmodule zu maximieren und die Sonnenenergie bestmöglich auskosten zu können. Darunter wird zwischen festinstallierten Photovoltaikanlagen und Photovoltaik-Großanlagen mit integriertem Nachführsystem unterschieden. Das integrierte Nachführsystem sorgt für die automatische Ausrichtung der einzelnen Solarmodule entgegen der Sonne. Ein Vorteil dabei ist eine erwiesene Steigerung der Erträge, wohingegen jedoch ein erhöhter Anschaffungspreis zu berücksichtigen ist.
Baugenehmigung nicht vergessen!
Wichtig bei der Projektierung von Photovoltaik-Großanlagen ist die Beantragung einer Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde. Da beim Bau der Großanlage in das bestehende Landschaftsbild eingegriffen wird, ist diese zwingend notwendig. Zur Verwendung einer Fläche für eine Solaranlage muss nachgewiesen werden, dass der ökologische Wert der Stellfläche bereits schwerwiegend beeinträchtigt war. Mindestens 50 % der gesamten Nutzfläche müssen zutreffen, bevor die Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Darunter zählen:
- Veränderter pH-Wert im Boden
- Stark abgesenkter Humusgehalt in der Erde
- Beschränkte Fruchtbarkeit des Bodens
- künstliche Veränderung der Bodenbeschaffenheit
- Schadstoffbelastung im Boden aufgrund der Vornutzung
- Abfälle oder Trümmer aufgrund der Vornutzung
Einspeisevergütung für PV-Großanlagen
Im EEG ist festgelegt, dass Netzbetreiber den Solarstrom aus Großanlagen abnehmen müssen. Dabei fördert das EEG die Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland bis zu einer Leistung von 100 kWp. Mit der Einspeisevergütung wird Höhe der Vergütung aus dem Monat der Inbetriebnahme, der Solaranlagen-Größe und der Typ bestimmt. Anlagen auf dem Dach zwischen 10 und 1.000 Kilowattpeak bekommen lediglich 90 % der jährlich erzeugten Energie als Einspeisevergütung gutgeschrieben, wobei die übrigen 10 % Strom demnach selbst verbraucht werden müssen. Bei Freilandanlagen entfällt diese Einschränkung der Einspeisevergütung, jedoch ist die Nutzfläche der Freilandanlagen vom Gesetzgeber bereits beschränkt. Förderfähig sind wiederum Konversionsflächen oder Freiflächen entlang einer Autobahn oder Schienenwegen.
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Einspeisezusage einholen!
Ab einer Größe der Photovoltaik-Großanlage von 30 kWp ist zu beachten, dass vom Energieversorgungsunternehmen eine Einspeisezusage eingeholt werden muss. Diese Zusage wird meist direkt vom Installationsbetrieb bei der Anmeldung des Großprojekts beim zuständigen Netzbetreiber angefordert. Diese ist dann bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten gültig. Um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einhalten zu können, sollte dieser Schritt möglichst früh in die Planung der Photovoltaik-Großanlage einbezogen werden. Im Einspeiseantrag sollte die höchstmöglich installierbare Leistung der Anlage vermerkt und beantragt werden. Der Wert kann nur nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage der Einspeisevergütung bleibt trotz der Veränderung bestehen.
Nicht zu empfehlen ist jedoch die allgemeine Anfrage für Solar beim örtlichen Einspeiseversorger: Durch eine Anfrage auf Solareinspeisung wird im Gegensatz zu einem Antrag auf Einspeisung kein bindendes Ergebnis erzielt. Die Dauer der Planung der Photovoltaik-Großanlage verlängert sich gegebenenfalls unnötig. Spätestens am Tag der Inbetriebnahme muss die Photovoltaik- Großanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Einspeisezusage für Photovoltaik-Großanlagen vertraglich festhalten
Der PV-Großanlagen Betreiber stellt dem Energieversorger den gesamten erzeugten Solarstrom an der Eigentumsgrenze zum Versorgungsnetz zur Verfügung und wird als „Übergabestelle“ bezeichnet. Der Stromzähler wird zur Ermittlung der übergebenen Menge des Stroms in unmittelbarer Nähe der Übergabestelle platziert. Dieser Ort sollte im Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Energieversorger bestimmt und festgehalten werden.
Der Netzbetreiber kann den Anschluss der PV-Großanlage verweigern
Der Netzbetreiber kann unter bestimmten Voraussetzungen den Anschluss an das Stromnetz der Photovoltaik-Großanlage ablehnen. Laut dem EEG §9 Abs. 3 ist der Netzbetreiber nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist. Danach wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit überschritten, wenn die Kosten für den Netzausbau mehr als 25 % der Photovoltaik-Kosten betragen. Das Netz für die Montage von Photovoltaik-Großanlagen ist im Süden Deutschlands bereits völlig ausgelastet, wodurch die Netzkapazität in einem Gebiet komplett aufgebraucht sein kann. Ein weiterer Ausbau des Netzes kann mit hohen Kosten verbunden sein, sodass bei einer gewünschten Photovoltaik-Installation keine weitere Anlage mehr an das Netz angeschlossen werden könnte. Der Nachweis über die Kosten des Netzausbaus muss der Netzbetreiber selbst erbringen.
Großanlagen müssen abschaltbar sein
Nach § 6 EEG ist der Betreiber einer Solaranlage dazu verpflichtet, die Photovoltaik-Installation so vorzunehmen, dass eine ferngesteuerte Reduzierung im Falle einer Netzüberlastung gewährleistet werden kann. Auch ist eine jederzeitige Abrufung der Ist-Einspeisung durch den Netzbetreiber nötig. Bei Gefahr einer Überlastung des Stromnetzes muss die Photovoltaik-Großanlage heruntergefahren oder abgeschaltet werden können. Diese Regelung ist solange gültig, bis der Netzbetreiber seine Netzkapazitäten erhöht hat. Das Netz muss außerdem entsprechend dem Stand der Technik ausgebaut und verstärkt werden.
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